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Geschwindigkeitsmessung
Im Sumpf einer Bananenrepublik?
Gesellschaft, Politik & Medien
Paperback
124 Seiten
ISBN-13: 9783744848596
Verlag: Books on Demand
Erscheinungsdatum: 07.11.2017
Sprache: Deutsch
Farbe: Ja
CHF 8.90
inkl. MwSt. / portofrei
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Mehr erfahren120 Seiten, DIN A5,
34 Tabellen, 23 Abb. s/w, 2 Abb. farbig, 5 Graphiken,
10 Dokumentabdrucke, Hinweis auf 18 wichtige Dokumente,
17 wichtige Adressen, 21 hilfreiche Internetadressen,
Hinweis auf 16 relevante Gesetze/Verordnungen/Normen,
4 Seiten Sachwortregister (3-spaltig).
Die Dokumentation prangert eine Vielzahl von Missständen an:
* Unsichere Signierung des Beweismittels mit seit Jahren nicht mehr zulässiger Schlüssellänge,
* rechtswidrige Eichung beim Gerätehersteller nach dessen Weisungen,
* Beteiligung eines 'Eichhelfers' (= Mitarbeiter des Geräteherstellers) ist nicht gesetzeskonform,
* Aufdeckung von Abweichungen zwischen Eichprotokoll und Eichschein,
* gesetzwidrige Übertragung hoheitsrechtlicher Aufgaben an private Dienstleister, die durch Anonymität geschützt werden,
* Auskunftsverweigerung mehrerer Behörden unter Verstoß gegen das Informationsfreiheitsgesetz,
* Weigerung der Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufzunehmen, trotz hinreichend nachgewiesenem Tatverdacht,
* politisch motivierte Rechtsprechung (Vorwurf begründet mit der Verhandlungsführung)
Gutachten eines vom Gericht bestellten Sachverständigen, dem ich Befangenheit vorwerfe,
* insbesondere Beweismittelunterschlagung durch den Sachverständigen,
* in Verbindung damit Abrechnungsbetrug durch den Sachverständigen, der vom Gericht und
der Staatsanwaltschaft gedeckt wird
Mängel der Messeinrichtung:
* Fehlende Dokumentation der Seriennummer des Messgerätes,
* Widersprüchliche Angaben im Beweismittel 'Falldatei':
- Widersprüchliche Tatzeiten (in 2015 und in 2001!),
- widersprüchliche Selbstidentifikation des Messgeräts (ausgewiesener Gerätetyp ist nicht zugelassen)
Das i-Tüpfelchen ist wohl das vorgelegte Messprotokoll, das immer dann, wenn es teurer wird, mehr als doppelt so viele Geschwindigkeitsübertretungen ausweist wie unmittelbar darunter.
* Dies ermöglichte einen statistischen Beweis, demzufolge mehrere Messwerte mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 % manipuliert sind.
34 Tabellen, 23 Abb. s/w, 2 Abb. farbig, 5 Graphiken,
10 Dokumentabdrucke, Hinweis auf 18 wichtige Dokumente,
17 wichtige Adressen, 21 hilfreiche Internetadressen,
Hinweis auf 16 relevante Gesetze/Verordnungen/Normen,
4 Seiten Sachwortregister (3-spaltig).
Die Dokumentation prangert eine Vielzahl von Missständen an:
* Unsichere Signierung des Beweismittels mit seit Jahren nicht mehr zulässiger Schlüssellänge,
* rechtswidrige Eichung beim Gerätehersteller nach dessen Weisungen,
* Beteiligung eines 'Eichhelfers' (= Mitarbeiter des Geräteherstellers) ist nicht gesetzeskonform,
* Aufdeckung von Abweichungen zwischen Eichprotokoll und Eichschein,
* gesetzwidrige Übertragung hoheitsrechtlicher Aufgaben an private Dienstleister, die durch Anonymität geschützt werden,
* Auskunftsverweigerung mehrerer Behörden unter Verstoß gegen das Informationsfreiheitsgesetz,
* Weigerung der Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufzunehmen, trotz hinreichend nachgewiesenem Tatverdacht,
* politisch motivierte Rechtsprechung (Vorwurf begründet mit der Verhandlungsführung)
Gutachten eines vom Gericht bestellten Sachverständigen, dem ich Befangenheit vorwerfe,
* insbesondere Beweismittelunterschlagung durch den Sachverständigen,
* in Verbindung damit Abrechnungsbetrug durch den Sachverständigen, der vom Gericht und
der Staatsanwaltschaft gedeckt wird
Mängel der Messeinrichtung:
* Fehlende Dokumentation der Seriennummer des Messgerätes,
* Widersprüchliche Angaben im Beweismittel 'Falldatei':
- Widersprüchliche Tatzeiten (in 2015 und in 2001!),
- widersprüchliche Selbstidentifikation des Messgeräts (ausgewiesener Gerätetyp ist nicht zugelassen)
Das i-Tüpfelchen ist wohl das vorgelegte Messprotokoll, das immer dann, wenn es teurer wird, mehr als doppelt so viele Geschwindigkeitsübertretungen ausweist wie unmittelbar darunter.
* Dies ermöglichte einen statistischen Beweis, demzufolge mehrere Messwerte mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 % manipuliert sind.
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